1. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass der angesprochene Interessent und Empfänger die Tätigkeit von i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG als Nachweis- und/oder Vermittlermakler in Anspruch nimmt.
2. Doppeltätigkeit
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses als Makler provisionspflichtig tätig zu werden. Eine solche Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn die i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG von einer Vertragspartei mit einem so genannten Alleinauftrag beauftragt wurde oder die i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG für beide Vertragsparteien als Vermittlungsmakler tätig ist.
3. Informationen
Alle Angaben von der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG basieren auf den von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
4. Verschwiegenheit
Sämtliche Angebote, Angaben und Informationen über Objekte sind ausschließlich für den von der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG angesprochenen Interessenten und Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die durch die Tätigkeiten der Firma erlangten Informationen und Angaben streng vertraulich zu behandeln. Der angesprochene Interessent und Empfänger darf die von der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG in Erfahrung gebrachten Angaben über das Vertragsobjekt nicht an Dritte weitergeben. Gibt er dennoch hierdurch erhaltenen Informationen und Nachweise an Dritte weiter und kommt es zum Abschluss eines Vertrages mit einem hierdurch unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der angesprochene Interessent der Informationen verpflichtet, diejenige Provision an die i4Life Beteiligungen GmbH & Co.KG zu entrichten, die im Falle eines von der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG vermittelten Vertragsabschlusses entstanden wäre.
5. Vorkenntnis
Ist dem angesprochenen Interessenten und Empfänger eines Angebotes oder Nachweises das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebotes oder Nachweises mitzuteilen. Andernfalls ist er verpflichtet, die der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG entstandenen und noch erwachsenden Unkosten aus ihrer im Hinblick auf dieses Objekt zu seinen Gunsten entfalteten Tätigkeit zu ersetzen.
6. Maklerprovision
6.1 Die Maklerprovision entsteht und ist fällig mit dem formgültigen Abschluss eines Vertrages betreffend das nachgewiesene bzw. das vermittelte Geschäft.
6.2 Sofern nicht individuell und unter Beachtung der Schriftform abweichend bestimmt, schuldet der angesprochene Interessent und Empfänger der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG eine Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmung:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages
hat der Käufer 3 % zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem beurkundeten Gesamtkaufpreis einschließlich desjenigen Wertes aller sonstigen Leistungen, die der Käufer als Teil des Gesamtkaufpreises übernimmt, zu zahlen.
Bei Gewerberaummietverträgen
hat der Mieter zu zahlen:
3,0 Netto-Monatsmieten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer bis zu 10 Jahren
3 % aus der 10-fachen Jahresnettomiete zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer ab 10 Jahren
Bei Wohnraummietverträgen
hat der Mieter 2,0 Netto-Monatsmieten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
7. Ersatzgeschäft
Der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG steht auch dann diese vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
8. Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingungen der Schriftformklausel. Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
9. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sowie bei etwaigen Regelungslücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieser Bedingungen den Punkt bedacht hätten.
10. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen der i4life Beteiligungen GmbH & Co.KG und dem Vertragspartner/Auftraggeber unterliegt deutschen Recht. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.